novellierte Küstenfischereiordnung (KüFi-VO) ab 29.09.2026 in Kraft
Die Küstenfischereiverordnung (KüFVO) wurde novelliert und regelt ab dem 29.09.2026 u.a. den Hechtfang in den Küstengewässern neu. Davon unbenommen sind die LAV-Gewässer, hier darf weiterhin wie bisher entsprechend der LAV-Gewässerordnung (siehe unten) geangelt werden.
Für Angler und Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern gelten nun entsprechen ab dem 29.09.2026 die in fünften Änderung der KüFVO neue Regeln in den Küstengewässern. Mit der Küstenfischereiverordnung will das Land neue Vorgaben für ein nachhaltiges Management wichtiger Fischbestände umsetzen.
Neue Regeln für Hecht, Barsch und Meerforelle
Für Hechte gilt künftig ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern.
Das Mindestmaß steigt auf 60 Zentimeter, gleichzeitig darf in der
Freizeitfischerei nur noch ein Hecht pro Angeltag und Person gefangen
und angeeignet werden. Die Obergrenze von 90 Zentimetern gilt für die
Handangelfischerei sowie für lebend in Reusen gefangene Hechte. Damit
sollen insbesondere große und für die Fortpflanzung wichtige Tiere
besser geschützt werden.
Auch bei weiteren Arten gibt es Änderungen: Das Mindestmaß für
Meerforellen steigt auf 48 Zentimeter.
Für Barsche wird in der Freizeitfischerei erstmals ein Tagesfanglimit von 15 Fischen je Person
eingeführt
Weitereinformationen
5. Verordnung zur Anderung der Küstenfischereiverordnung MV vom 11.09.2026
Bild zur Meldung: novellierte Küstenfischereiordnung (KüFi-VO) ab 29.09.2026 in Kraft





