Ein- und Aussetzen von Kanus, Sport- und Angelbooten

Befahrbarkeitsregeln auf  der Recknitz

Im "Unteren Recknitztal" können nur an den enstsprechend den Festlegungen der VO NSG "Unteres Recknitztal" Kanus, Angel- und Sportboote an bestimmten festgelegten Stellen ein und ausgesetzt werden. 

Der Wasserwanderrastplatz und Anglerhafen Marlow ist eine dieser genehmigten Ein- und Aussetzpunkte.

Hier können bequem Kanus, Sport- und Angelboote über die Einsatzstelle für Kanus und die Trailerbahn ein- und ausgesetzt  werden.

 

Recknitz- Fahrverboot für Verbrennungsmotore 

Zum Befahren der Recknitz beachten Sie bitte die geltenden Befahrbarkeitsregelungen.

Unter anderem:

 

  • Im Bereich des NSG "Unteres Recknitztal" - von Höhe Tressentin bis Höhe alte Windturbine bei Bad Sülze - besteht ein Fahrververbot   mit Verbrennungsmotor. Dieser Abschnitt darf nur mit Muskelkraft oder E-Motor betriebene Wasserfahrzeuge befahren werden.

 

  • Für die Altarme besteht ein absolutes Befahrverbot.

 

  • Boote und Kanus dürfen nur an den genehmigten Stellen ein- und ausgesetzt werden.

 

  • Anlegen, Ein- und Austeigen ist nur an den nur genehmigten Anlegestellen gestattet.

 

 

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