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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Marlower Kanu- & Bootsverleih

 

Sehr geehrte Gäste.

Wir möchten, dass Ihre Kanu-, Boots- oder Floßtour auf der Recknitz und der Aufenthalt auf dem Wasserwanderrastplatz und / oder dem Anglerhafen Marlow für Sie zum Erlebnis wird und reibungslos abläuft. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch und geben Sie den Inhalt auch an Ihre Mitreisenden weiter!

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih handelt im eigenen Namen und Auftrag des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V.. Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam.

 

1. Vertragsabschluss

Der Mieter bietet mit seiner persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung dem Marlower Kanu- & Bootsverleih den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) verbindlich an.

Bei Gruppen (Vereinen, Schulklassen, Firmen u.ä.) haftet die jeweilige Institution bzw. beauftragte Person für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer gesamtschuldnerisch.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von dem Marlower Kanu- & Bootsverleih schriftlich per Post, e-Mail oder Telefax bestätigt (Reservierungsbestätigung) wird. Der Mieter verpflichtet sich mit der Annahme des Mietangebotes zur Anerkennung der gültigen Preislisten, den Mietbedingungen und der Platzordnung des WWRP Marlow und Platz-und Hausordnung des Anglerhafens Marlow. Bei einer kurzfristigen Miete erfolgt dies mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages.

 

2. Mietpreise / Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis und die Zusatzleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist unverzüglich eine Anzahlung des Mietpreises in Höhe von 30% des Gesamtpreises an uns zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen die weniger wie 7 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig. Eine Bezahlung vor Ort bei Anreise ist ausschließlich in bar möglich.

Eine Übergabe der Mietsache erfolgt nur bei vollständiger Zahlung. Die Zahlung ist durch den Mieter nachzuweisen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist der Marlower Kanu- & Bootsverleih berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren und Stornokosten gemäß Ziffer 3. zu verlangen. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haftet der Mieter für den dem Marlower Kanu- und Bootsverleih hierdurch entstandenen Schaden.

Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

 

3. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang beim Marlower Kanu- & Bootsverleih wirksam. In diesem Fall und bei Nichtantritt hat der Marlower Kanu- & Bootsverleih grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen.

Die Höhe staffelt sich zu folgenden Sätzen in %der gebuchten Gesamtleistungen:

a) Bei Rücktritt bis        14 Tage vor Mietbeginn: 10 %

b) bei Rücktritt bis           7 Tage vor Mietbeginn: 50%

c) bei Rücktritt von 1 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80%

d) Bei einem späteren Rücktritt und Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis inkl. vereinbarter Transportkosten

fällig.

e) eine bestellte, aber während der Tour nicht in Anspruch genommene Transportleistung ist in voller Höhe zu entrichten

Bei Terminumbuchungen, Stornierungen oder Ersatzver-mietungen werden dem Mieter zusätzlich Buchungsgebühren in Höhe von 15,- € berechnet.

Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter, es sei denn, dass dauerhafter Starkregen, Unwetter, extremes Hochwasser und Eisgang objektiv eine Gefährdung für die Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Ausschlaggebend für eine gebührenfreie Stornierung sind die Niederschlagsmessung und Unwetterwarnungen für Marlow entsprechend dem auf unserer Homepage veröffentlichten Wetterbericht WETTER 24. Mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht. Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, soweit das Mietobjekt nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Der Marlower Kanu- & Bootsverleih ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Sicher reisen – Storno ohne Risiko. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners der ERV – Europäische Reiseversicherung. Sie können den Reisschutz für Ihre Reise entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen mit den in der Anlage beigefügten Unterlagen oder unter Reiseschutz online buchen.

 

4. Kündigung durch den Marlower Kanu- & Bootsverleih

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih kann vor Reisebeginn und während des Aufenthaltes den Mietvertrag kündigen bzw. einzelne Teilnehmer von der Nutzung der Mietsache ausschließen, wenn sich der Mieter bzw. einzelne Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält / verhalten, dass die sofortige fristlose Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn diese trotz Abmahnung und Hinweise

a)    hinsichtlich Alter und/oder körperlicher Verfassung nicht genügen

b)    andere nachhaltig stören oder gefährden

c)    unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen

d)    schuldhaft gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen

e)    bei Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern, eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung nicht oder nicht in erforderlichem Umfang gewährleistet ist.

f)     ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird

g)    sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten, dass die Kündigung/der Ausschluss durch das besondere Interesse des Marlower Kanu- & Bootsverleih gerecht fertig und der sofortige Ausschluss aus Sicherheitsgründe oder sonstigen sachlichen Gründe geboten ist

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih kann fristlos kündigen, wenn die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Durchführung der Reise erheblich erschwert und die Gesundheit der Mieter gefährdet oder beeinträchtigt wird

 

5. Mietzeit / verspätete Anreise

Die Ausgabe der Boote und der Beginn von Gruppentouren erfolgt in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die Rückgabe der Boote hat bis spätestens eine halbe Stunde vor Geschäftsschlu zu erfolgen - siehe Öffnungszeiten. Eine Individuelle Abstimmung von anderen Zeiten ist möglich.

Die Mietdauer - Antritt und Ende der Tour bzw. Nutzung des Geländes des WWRP und Anglerhafens Marlow, werden zwischen dem Marlower Kanu- & Bootsverleih und dem Mieter schriftlich vereinbart. Der vereinbarte Zeitraum ist durch den Mieter einzuhalten. Treten seitens der Mieters Umstände ein, die eine Anreise/Übernahme verzögern bzw. verhindern ist er verpflichtet, den Marlower Kanu- & Bootsverleih unverzüglich zu informieren. Wird eine Verspätung des Reiseantritt / Mietbeginn durch den Mieter nicht mitgeteilt, wird durch den Marlower Kanu- & Bootsverleih keine Gewähr für die Übergabe der Mietsache übernommen. In diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen und Mehrkosten sind durch den Mieter zutragen.

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih ist bei einer nicht angezeigten Verspätung von mehr als 1 Stunde berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche nach Ziff. 3. seitens des Marlower Kanu- & Bootsverleih gegenüber dem Mieter bleiben davon unberührt.

Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Marlower Kanu- & Bootsverleih rechtzeitig, spätestens 1 Std. vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer anzuzeigen und vom Marlower Kanu- & Bootsverleih zu genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer.

Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Mieter dem Marlower Kanu- & Bootsverleih unverzüglich an zu zeigen. Die damit verbundenen zusätzlich. Kosten sind durch den Mieter zutragen. Neben den anfallenden zusätzlich. Mietkosten hat der Mieter dem Marlower Kanu- & Bootsverleih auch die Kosten zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter, zu zahlen.

Erfolgt die Rückgabe der Mietsache - sofern nicht vereinbart - verspätet nach der regulären Öffnungszeit sind  dem Marlower Kanu- & Bootsverleih neben den zusätzlich entstandenen Mietkosten je angefangener halbe Stunde zusätzlich. 15,00 € zu zahlen

 

6. Leistungsumfang

Das Mietverhältnis umfasst den Umfang der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben lt. gültigem Prospekt, Internetseite sowie den zusätzlich. Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung. Die Boote werden incl. Zubehör wie Paddel und einem wasserdichtes Behältnis pro Boot zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf werden Schwimmwesten kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages. Werden von Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom Betreiber  zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.

Eine Weiter- und Untervermietung des Mietobjektes an Dritte durch den Mieter ist nicht statthaft. Die Übernahme des Mietverhältnisses durch einen Dritten bedarf der Zustimmung des Marlower Kanu- & Bootsverleih.

 

7. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden und Gäste die Mietbedingungen einhalten.

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl  - Kinder zählen als volle Personen - und Höchstzuladung zu beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter, Nebel, Dunkelheit, Hochwasser und Eis zu benutzen.

Der Mieter ist verpflichtet, die wasserpolizeilichen Vorschriften, die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen und die Befahrbarkeitsregeln für die Recknitz einzuhalten.

Bootsbenutzer müssen schwimmen können. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werde.

Es ist grundsätzlich verboten andere Wasserfahrzeuge während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen u. in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern sowie durch Schaukeln das eigene u. andere Fahrzeuge zum Kentern und deren Insassen in Gefahr zu bringen.

Es besteht vor u. während der Tour Alkoholverbot. Es geltend die Bestimmungen des Straßen- u. Wasserverkehrsrechts. Der Marlower Kanu- & Bootsverleih hat das Recht, alkoholisierte Gäste und überzählige Personen abzuweisen.

Das Mitbringen von Haustieren ist möglich. Hunde sind grundsätzlich angeleint zu führen.

Die Boote sind Ende der Tour gereinigt zu übergeben Angemietet Gebäude, Einrichtungen und Flächen sind am Ende des Aufenthaltes sauber und besenrein durch den Mieter zu übergeben. Angefallenen Müll hat der Mieter über seinen eigenen Hausmüll zu entsorgen

 

8. Haftung des Mieters

Mieter haftet dem Marlower Kanu- & Bootsverleih gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung des Ihm überlassenen Mietobjektes incl. der Ausrüstung, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. seiner Sphäre zuzurechnen sind. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).

 

9. Haftungsbeschränkung des Marlower Kanu- & Bootsverleih

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in seinen Prospekten, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung er keinen Einfluss hat. Können Leistungen vom Marlower Kanu- & Bootsverleih aus verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet der Marlower Kanu- & Bootsverleih bis zum dreifachen des Mietpreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit des Marlower Kanu- & Bootsverleih oder seiner Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen.

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih haftete nicht für durch den Mieter zu vertretenden Schäden wie u.a. anderem Schäden an Dritte, unsachgemäße Behandlung der Mietsache durch den Mieter und seinen Mitreisenden, Verstöße gegen geltende natur- und umweltrechtliche Bestimmungen.

Die Benutzung der vom Marlower Kanu- & Bootsverleih gemieteten Mietobjekte sowie der Anlagen auf dem Gelände des WWRP und des Anglerhafens erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, sowie bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die im Zusammenhang der Nutzung der Mietsache entstehen. Dies gilt auch für durch die vom  Marlower Kanu- & Bootsverleih gemachten Informationen zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfer-, Verpflegungs- Übernachtungs- und  Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr vorliegenden  Informationen an den Mieter weiter.

Der Marlower Kanu- & Bootsverleih haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-und Stromversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Toiletten, Duschen u.ä., für die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Die Haftung ist weiterhin ausgeschlossen für Bau- Straßen- und Gewässerunterhaltungsarbeiten. Der sowie bei “höherer Gewalt“ (Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, u.ä.).

 

10.  Mängelanzeige, Ausschlussfrist, Verjährung

Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel - soweit bei der Übernahme erkennbar - und entstandene Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich dem Marlower Kanu- & Bootsverleih anzuzeigen. Unterbleibt dies sind Ansprüche auf Rückerstattung und/oder Schadensersatz ausgeschlossen

Etwaige Ansprüche gegen den Marlower Kanu- & Bootsverleih sind binnen eines Monates nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber dem Marlower Kanu- & Bootsverleih geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.

 

11.   Bildaufnahmen und Bildveröffentlichung

Mit der Anerkennung der AGBs und der Platzordnung gilt die Genehmigung für die Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch den Marlower Kanu- & Bootsverleih entsprechend § 22 des Kunsturhebergesetzes als erteilt, sofern diese zum Beginn der Nutzung vom Gast nicht ausdrücklich und nachweislich widersprochen wurde.

 

12.   Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Marlower Kanu- & Bootsverleih soweit gesetzlich zulässig.

 

13.   Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Marlower Kanu- & Bootsverleih

Stand: 31.03.2018